Sonderbedingungen für den Onlinehandel - gültig ergänzend zu den nachstehend aufgeführten Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der HALBE-Rahmen GmbH:

Die unter 3.2 genannte Regelung hinsichtlich der anteiligen Kosten für Verpackung und Versand sowie die unter 6.1 genannten Zahlungsbedingungen werden durch die "Versand- und Lieferbedingungen" des HALBE Onlineshops ersetzt.
 
Besonderer Hinweis zum Rückgaberecht: Das Rückgaberecht besteht nicht bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Bestellers zugeschnitten sind. Da wir unsere Produkte in unserer Rahmenmanufaktur speziell nach Ihrem Kundenwunsch fertigen, ist eine Rückgabe oder Umtausch nicht möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis und stehen für Fragen dazu gerne telefonisch unter Telefon +49 (0) 2741 / 9580-0 oder per E-Mail unter info@halbe.de zur Verfügung.

1. Gültigkeit der Bedingungen
1.1
Alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund nachstehender Geschäftsbedingungen. Geschäftsbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von den vorliegenden Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigen.

1.2
Vorliegende Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn die Geschäftsbedingungen nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

2. Angebot, Angebotsunterlagen
2.1
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

2.2
Bestellungen gelten als angenommen, wenn wir nicht binnen 6 Tagen nach Zugang der Bestellung widersprechen.

2.3
An Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

3. Preise
3.1
Die in unseren Preislisten, Katalogen und dergleichen angegebenen Preise verstehen sich in Euro abzgl. mengenabhängiger Positionsrabatte und eines zusätzlichen Warenwertrabatts in Abhängigkeit vom Warenwert des Auftrags sowie zzgl. Verpackung, Fracht und zzgl. Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.

3.2
Bei Bestellungen ab einem Warenwert von EUR 750,00 (vor Rabatt, ohne Umsatzsteuer) erheben wir im Inland keine Kosten für Verpackung und Versand an eine Lieferanschrift. Ansonsten berechnen wir folgende anteilige Kosten: bei einem Warenwert (vor Rabatt, ohne Umsatzsteuer)
unter EUR 150,00 EUR 14,50
ab EUR 150,00 - 300,00 EUR 19,50
ab EUR 300,00 - 450,00 EUR 24,50
ab EUR 450,00 - 750,00 EUR 29,50
Von dieser Regelung ausgenommen sind Zubehörsendungen in Kleinverpackungen, für die eine Versandkostenpauschale von max. 7,50 Euro anfällt.

3.3
Wünscht der Besteller die Lieferung per Schnelllieferdienst, so werden ihm die zusätzlich entstehenden Kosten in Rechnung gestellt.

3.4
Bei Lieferung ins Ausland werden zusätzlich zu den in Ziffer 3.3 genannten Kosten die ab der deutschen Grenze bis zum Bestimmungsort anfallenden Versandkosten berechnet. Zollgebühren und Nebenkosten übernehmen wir nicht. Ziffer 3.4 gilt entsprechend.

3.5
Im Einzelfall als verbindlich bezeichnete Preise für ein Angebot gelten nur für das einzelne Angebot. Nachbestellungen gelten als neue Aufträge und müssen neu verhandelt werden.

4. Lieferung
4.1
Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

4.2
Lieferverpflichtung unsererseits steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer, von uns nicht zu vertretender unvorhersehbarer Ereignisse, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen  - hierzu gehören insbesondere Streik, behördliche Anordnungen, rechtmäßige Aussperrung - haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben bzw. im Falle der Unmöglichkeit wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

4.3
Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Besteller nach Setzung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Ein Recht auf Schadensersatz steht dem Besteller nicht zu.

4.4
Wir sind zu Teilleistungen und Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt.

4.5
Die Art des Verpackens und Versendens liegt in unserem Ermessen. Die Kosten für die Rücksendung der Transportverpackung gehen zu Lasten des Bestellers.

4.6
Verzugsschadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Die Haftung für entgangenen Gewinn des Bestellers ist ausgeschlossen.

5. Gefahrenübergang, Versicherung
5.1
Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist bzw. zwecks Versendung unser Werklager verlassen hat.

5.2
Ohne die Voraussetzung der Ziffer 5.1 geht die Gefahr auf den Besteller dann über, wenn dieser in Annahmeverzug gerät.

5.3
Alle Sendungen werden unversichert befördert, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.

6. Zahlungsbedingungen
6.1
Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug. Bei Erteilung einer Bankeinzugsermächtigung durch den Besteller und Gutschrift des Rechnungsbetrages innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 3 % Skonto. Ist der Besteller allerdings mit der Zahlung noch offener Rechnungen in Verzug, wird für neue Rechnungen auch bei Zahlung innerhalb des Zahlungsziels kein Skonto gewährt.

6.2
Wir sind berechtigt, im kaufmännischen Geschäftsverkehr vom 15. Tage ab Rechnungsdatum den gesetzlichen Fälligkeitszins zu fordern. Bei Eintritt des Verzuges beträgt der Zinssatz acht Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszins im kaufmännischen Rechtsverkehr und im Übrigen fünf Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszins.

6.3
Wechsel oder Schecks werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung angenommen. Wechsel und Schecks gelten erst nach ihrer tatsächlichen Einlösung als Bezahlung. Bei der Einlösung anfallende Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Bestellers.

6.4
Sämtliche durch verspätete Zahlung verursachte Kosten wie Mahnspesen, Inkassogebühren und dergleichen werden wir dem Besteller in Rechnung stellen.

6.5
Die Zurückbehaltung von Zahlungen aufgrund von uns bestrittener und nicht rechtskräftig festgestellter Gegensprüche ist nicht statthaft.

6.6
Unsere Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-Id-Nr.) lautet:
DE 147964250. Unsere SWIFT- und IBAN-Adressen lauten folgendermaßen:

Hypo- und Vereinsbank Koblenz
IBAN DE71 5702 0086 0004 7274 44
SWIFT HYVE DE MM 401

Deutsche Bank Betzdorf
IBAN DE69 4607 0090 0243 7325 00
SWIFT DEUT DE DK460

Sparkasse Kirchen
IBAN DE45 5735 1030 0004 0005 19
SWIFT MALA DE 51 AKI

7. Qualität, Gewährleistung
7.1
Unsere Produkte sind frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen; dies gilt auch bei Vorliegen unwesentlicher Fehler oder geringfügiger Mengenabweichungen. Handelsübliche, geringfügige Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen, schriftlichen Unterlagen und von Mustern bleiben vorbehalten. Das gleiche gilt für geringfügige Konstruktions- und Materialänderungen.

7.2
Den Besteller trifft die Obliegenheit, unsere Produkte nach Eingang eingehend auf Fehler hin zu untersuchen und uns bei Vorliegen von Fehlern unverzüglich Mitteilung zu machen. Die Mitteilung hat schriftlich zu erfolgen. Bei Nichterfüllung dieser Obliegenheit sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

7.3
Unrichtige Montageanleitungen oder Verwendungshinweise lösen keine Sachmängelansprüche aus. Eine Gewähr für die Richtigkeit von Werbeaussagen von Zulieferern/Vormateriallieferanten wird nicht übernommen.

7.4
Berechtigte Sachmängelansprüche richten sich auf Nacherfüllung. Die Nacherfüllung geschieht nach unserer Wahl durch Mängelbeseitigung oder Lieferung eines mangelfreien Produktes. Der Nacherfüllungsanspruch beschränkt sich auf Leistungen am Sitz des Bestellers.

7.5
Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, so kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht

  • für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer schuldhaften  Pflichtverletzung/Rechtsgutverletzung des Lieferanten, seiner gesetzlichen  Vertreter oder Erfüllungsgehilfen (z. B. Angestellte, Arbeitnehmer, leitende  Angestellte oder Subunternehmer) beruhen.
  • für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen  Pflichtverletzung/Rechtsgutverletzung des Lieferanten, seiner gesetzlichen  Vertreter oder Erfüllungsgehilfen (z. B. Angestellte, Arbeitnehmer oder  Subunternehmer) beruhen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der  Lieferant jedoch bei sonstigen Schäden in diesem Sinne nur für Vorsatz  einfacher Erfüllungsgehilfen (z. B. Arbeiter, Angestellte), für grobe  Fahrlässigkeit und Vorsatz qualifizierter Erfüllungsgehilfen (leitende  Angestellte) hat er hingegen einzustehen.
  • für Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung wesentlicher  Vertragspflichten beruhen.
  • für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Diese bleiben unberührt.
  • für Ansprüche aus der schuldhaften Verletzung vorvertraglicher Pflichten,  wenn die Pflichtverletzung zeitlich vor Einbeziehung dieser Allgemeinen  Verkaufs- und Lieferbedingungen liegt.

7.6
Die Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche beträgt bei Lieferungen an einen Unternehmer ein Jahr.

7.7
Zwingendes Gewährleistungsrecht zugunsten eines Verbrauchers bleibt unberührt.

7.8
Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

8. Eigentumsvorbehalt
8.1
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor, bis unsere sämtlichen Forderungen gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen worden sind und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

8.2
Der Besteller ist widerruflich berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware (Vorbehaltsware) im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Andere Verfügungen, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind nicht zulässig.

8.3
Der Besteller tritt uns bereits jetzt erfüllungshalber alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen; wir nehmen diese Abtretung mit Vertragsabschluss an. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, an denen wir kein Eigentum haben, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Bestellers gegen seine Abnehmer in Höhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Lieferpreises als abgetreten. Entsprechendes gilt für den Fall der Weiterveräußerung nach Verarbeitung oder Umbildung im Sinne von Ziffer 8.4. Wir ermächtigen den Besteller widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen.

8.4
Die Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltsware wird durch den Besteller stets für uns vorgenommen, ohne dass wir hieraus verpflichtet werden. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren verarbeitet oder zu einer einheitlichen Sache untrennbar verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen verarbeiteten oder verbundenen Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung; soweit bei der Verbindung eine Sache als Hauptsache anzusehen ist, so werden wir anstelle des Bestellers Eigentümer der neuen Sache, soweit sonst der Besteller Eigentümer würde.

8.5
Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware für uns an einem sicheren Ort zu verwahren und pfleglich zu behandeln. Das Gleiche gilt für die durch Verarbeitung oder Verbindung neu entstandenen Sachen.

8.6
Bei drohenden Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, hat der Besteller in geeigneter Weise auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.

8.7
Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurück zu verlangen, die Befugnis zur Veräußerung im ordentlichen Geschäftsgang (Ziffer 8.2 Satz 1) und die Einzugsermächtigung (Ziffer 8.3 Satz 3) zu widerrufen. In der Rücknahme der Vorbehaltsware durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Nach Rücknahme der Vorbehaltsware sind wir unter Anrechnung des Erlöses, abzüglich angemessener Verwertungskosten, auf die Verbindlichkeiten des Bestellers zur Verwertung der Vorbehaltsware berechtigt.

8.8
Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 %, so sind wir auf schriftliches Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe verpflichtet; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten richtet sich nach unserer Wahl.

9. Rücksendung
Rücksendungen sind nur nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher Vereinbarung möglich, wobei der Besteller für die beförderungssichere Verpackung zu sorgen hat. Soweit nicht anders vereinbart, ist für die Rücksendung die gleiche Versendungsform zu wählen wie bei der Zusendung. Rücksendung und Umtausch mangelfreier Ware sind ausgeschlossen.

10. Datenverarbeitung
Wir sind berechtigt, alle die Geschäftsbeziehungen mit dem Besteller betreffenden Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl, Vertragssprache
11.1
Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen sowie für die Zahlung durch den Besteller ist für beide Teile ausschließlich Kirchen.

11.2
Gerichtsstand ist für beide Parteien das für Kirchen zuständige Gericht oder nach unserer Wahl das für den Geschäftssitz des Bestellers zuständige Gericht.

11.3
Für die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Besteller und uns gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Wiener UN-Kaufrechts.